Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Hüpfburgen
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Hüpfburgverleih Hirschberg/Saale. Änderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im Vertrag schriftlich festgehalten sind.
I. Vermietung
Der Vermieter übergibt die Mietsache in sauberem, funktionstüchtigem Zustand. Mängel und Schäden sind beim Aufbau unverzüglich zu melden und schriftlich zu bestätigen; nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Mietsache ist mit Sorgfalt zu behandeln und im Übergabezustand zurückzugeben.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache und schuldet bei beschädigter Rückgabe Schadenersatz (Reparatur durch einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb, ggf. Wertminderung und entgangenen Gewinn).
Die Mietsache darf nur im vereinbarten Zeitraum genutzt werden; bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangenem Tag die normale Tagesmiete fällig.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen – der Mieter haftet selbst für Sach- und Personenschäden jeglicher Art. Privatmieter sollten die Deckung durch ihre Privathaftpflicht prüfen, Betriebe über ihre Betriebshaftpflicht; Veranstalter können eine Veranstalterhaftpflicht abschließen.
II. Haftung des Vermieters
Steht die Hüpfburg zum Übergabetermin nicht zur Verfügung (Unfall, Reparatur, unvorhersehbare Umstände), können beide Seiten den Vertrag kündigen; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Für den Ausfall haftet der Vermieter nur bei Vorsatz; eine weitergehende Haftung, auch für grobe Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
III. Zahlung
Der vereinbarte Mietpreis ist bar oder per Überweisung zu leisten.
IV. Auftrag
Der Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.
V. Sicherheitsbestimmungen
Dem Vertrag ist ein Merkblatt über die Sicherheitsbestimmungen beigefügt. Der Mieter bestätigt Erhalt und Kenntnisnahme durch Unterschrift auf dem Mietvertrag.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, wird sie durch die jeweils gültige gesetzliche Regelung ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 2026